Künstlerglas aus Murano

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Die Region Venetien schützt und fördert, im breitesten Kontext von Schutz und Aufwertung hinsichtlich Produktion und Vertrieb der traditionellen und für die Region Venetien typischen Produkte, die Herkunftsbezeichnung der auf der Insel Murano handgefertigten künstlerischen Glaserzeugnisse, da diese ein Erbe der jahrhundertealten Geschichte und Kultur Venedigs darstellen.
Das beim ‘Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt’ von Alicante unter der Nr. 000481812 eingetragene und hinterlegte Warenzeichen "Künstlerglas aus Murano", wurde eingerichtet und unterliegt den Vorschriften des Regionalgesetzes Nr. 70 aus dem Jahr 1994, "Legge Regionale n. 70 del 1994”.

Geschützte Glaswaren
Geschützt werden handgefertigte Glaswaren, die auf der Insel Murano nach künstlerischen und die Produktion betreffenden Gesichtspunkten hergestellt wurden, welche, wenn auch innovativ, die Tradition Muranos beachten; zu diesen Waren gehören beispielsweise:
• Glas aus erster Bearbeitung;
• Graviertes, dekoriertes und geschliffenes Glas;
• Spiegel;
• Beleuchtungsartikel;
• Perlen, Glasperlen und „murrine“[1];
• Lampenarbeiten.

Konzessionierte Betriebe
Nur konzessionierte Betriebe erhalten von der Region Venetien nach eingehender Prüfung die Genehmigung, das Etikett mit dem Warenzeichen auf den Produkten aus eigener Herstellung anzubringen.

Das Consorzio Promovetro
Dem Consorzio Promovetro, dessen Ziel die Entwicklung und Förderung der Muraneser Glasproduktion ist, wurde, nach vorheriger Prüfung auf das eventuelle Vorliegen eines Insolvenzverfahrens, die Aufgabe übertragen, die Verwendung des Verbandszeichens „Künstlerglas aus Murano“ (gemeinsam mit der Region Venetien) zu schützen und zu fördern.

Autorisierte Geschäfte
Das Consorzio Promovetro genehmigt im Rahmen seiner Tätigkeiten zur Förderung des Warenzeichens den Einzelhandelsbetrieben, die dies wünschen und sich zur Beachtung der entsprechenden Vorschriften verpflichten, auf privaten Flächen, in ihren Ladenlokalen Klarsichtplakate mit dem LOGO des Warenzeichens und dem ihnen zugewiesenen Identifikationscode anzubringen [.pdf – Datei 187 Kb]



Data ultimo aggiornamento: 03 novembre 2015